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§ 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 ZAG
10.
eine Beschreibung der Sicherheitsstrategie, einschließlich einer detaillierten Risikobewertung der erbrachten Zahlungsdienste und eine Beschreibung von Sicherheitskontroll- und Risikominderungsmaßnahmen zur Gewährleistung eines angemessenen Schutzes der Zahlungsdienstnutzer vor den festgestellten Risiken, einschließlich Betrug und illegaler Verwendung sensibler und personenbezogener Daten;
Verweis auf
§ 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 ZAG
von
§ 2 Absatz 12 Satz 1 ZAGAnzV