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§ 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 ZAG
5.
eine Beschreibung der Unternehmenssteuerung und der internen Kontrollmechanismen des Antragstellers einschließlich der Verwaltungs-, Risikomanagement- und Rechnungslegungsverfahren, aus der hervorgeht, dass diese Unternehmenssteuerung, Kontrollmechanismen und Verfahren verhältnismäßig, angemessen, zuverlässig und ausreichend sind;
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§ 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 ZAG
von
§ 2 Absatz 7 Satz 1 ZAGAnzV