Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 11 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 ZAG
1.
eine Beschreibung des Geschäftsmodells, aus dem insbesondere die beabsichtigte Ausgabe von E-Geld sowie die Art der beabsichtigten Zahlungsdienste hervorgeht,
Verweis auf
§ 11 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 ZAG
von
§ 2 Absatz 3 Satz 1 ZAGAnzV