Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 153 Absatz 4 Satz 2 BauGB
2
§ 154 Absatz 5
ist dabei auf den Teil des Kaufpreises entsprechend anzuwenden, der der durch die Sanierung bedingten Werterhöhung des Grundstücks entspricht.
Verweis auf
§ 153 Absatz 4 Satz 2 BauGB
von
§ 159 Absatz 4 Satz 2 BauGB