Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 9 WuSolvV
§ 9 Derivative Adressenausfallrisikopositionen
Derivative Adressenausfallrisikopositionen sind Derivate nach
§ 19 Absatz 1a
des Kreditwesengesetzes mit Ausnahme von Stillhalterverpflichtungen aus Optionen.
Verweis auf
§ 9 WuSolvV
von
§ 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 WuSolvV