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§ 130 Absatz 2 Satz 3 BauGB
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Für mehrere Anlagen, die für die Erschließung der Grundstücke eine Einheit bilden, kann der Erschließungsaufwand insgesamt ermittelt werden.
Verweis auf
§ 130 Absatz 2 Satz 3 BauGB
von
§ 131 Absatz 1 Satz 2 BauGB