§ 63 Absatz 7 Satz 3 Nummer 2 WpHG
2.
hinsichtlich aller Kosten und Nebenkosten:
a)
Informationen in Bezug auf Kosten und Nebenkosten sowohl der Wertpapierdienstleistungen als auch der Wertpapiernebendienstleistungen, einschließlich eventueller Beratungskosten,
b)
Kosten der Finanzinstrumente, die dem Kunden empfohlen oder an ihn vermarktet werden sowie
c)
Zahlungsmöglichkeiten des Kunden einschließlich etwaiger Zahlungen durch Dritte.