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§ 1 Absatz 3 VwVG
(3) Die Vorschriften der Abgabenordnung des Sozialversicherungsrechts einschließlich der Arbeitslosenversicherung und des Justizbeitreibungsgesetzes bleiben unberührt.
Verweis auf
§ 1 Abs. 3 VwVG
von
§ 20 Satz 1 VwVG