Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 3 Absatz 3 VwVG
(3) Vor Anordnung der Vollstreckung soll der Schuldner ferner mit einer Zahlungsfrist von einer weiteren Woche besonders gemahnt werden.
Verweis auf
§ 3 Abs. 3 VwVG
von
§ 19 Absatz 2 Satz 1 VwVG