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§ 81 Absatz 1 Satz 2 VwGO
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Bei dem Verwaltungsgericht kann sie auch zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.
Verweis auf
§ 81 Abs. 1 Satz 2 VwGO
von
§ 85 Satz 2 VwGO