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§ 50 Absatz 1 Nummer 2 VwGO
2.
über Klagen gegen die vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat nach
§ 3 Abs. 2 Nr. 2
des Vereinsgesetzes ausgesprochenen Vereinsverbote und nach
§ 8 Abs. 2 Satz 1
des Vereinsgesetzes erlassenen Verfügungen,
Verweis auf
§ 50 Abs. 1 Nr. 2 VwGO
von
§ 51 Absatz 3 Satz 1 VwGO