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§ 13 BGB
§ 13 Verbraucher
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Verweis auf
§ 13 BGB
von
§ 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 VVG