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§ 117 Absatz 3 Satz 1 VVG
(3)
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In den Fällen der Absätze 1 und 2 ist der Versicherer nur im Rahmen der vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme und der von ihm übernommenen Gefahr zur Leistung verpflichtet.
Verweis auf
§ 117 Abs. 3 Satz 1 VVG
von
§ 123 Absatz 2 Satz 1 VVG