Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 8 Absatz 1 VVG
(1)
1
Der Versicherungsnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
2
Der Widerruf ist in Textform gegenüber dem Versicherer zu erklären und muss keine Begründung enthalten; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Verweis auf
§ 8 Abs. 1 VVG
von
§ 9 Absatz 1 Satz 1 VVG