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§ 25 VersVermV
§ 25 Rückversicherungen
Die
§§ 20 bis 24
gelten nicht für die Vermittlung von und die Beratung über Rückversicherungen.
Verweis auf
§ 25 VersVermV
von
§ 23 Absatz 4 Satz 2 VersVermV