Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 113 Absatz 2 VVG
(2) Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer unter Angabe der Versicherungssumme zu bescheinigen, dass eine der zu bezeichnenden Rechtsvorschrift entsprechende Pflichtversicherung besteht.
Verweis auf
§ 113 Absatz 2 VVG
von
§ 13 Absatz 1 Satz 1 VersVermV