§ 48 Absatz 2 VwGO
(2) Das Oberverwaltungsgericht entscheidet im ersten Rechtszug ferner über Klagen gegen die von einer obersten Landesbehörde nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Vereinsgesetzes ausgesprochenen Vereinsverbote und nach § 8 Abs. 2 Satz 1 des Vereinsgesetzes erlassenen Verfügungen.
§ 48 Absatz 3 VwGO
(3) 1Abweichend von § 21e Absatz 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes soll das Präsidium des Oberverwaltungsgerichts anordnen, dass ein Spruchkörper, der in einem Verfahren nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 13 tätig geworden ist, für dieses nach einer Änderung der Geschäftsverteilung zuständig bleibt.
Fußnote
§ 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a: Eingef. durch Art. 2 G v. 10.7.2018 I 1122 iVm Bek. v. 11.7.2018 I 1124 mWv 4.7.2018; bzgl. dieses Gesetzes und dieser Bekanntmachung vgl. BVerfGE v. 29.9.2020 (1 BvR 1550/19)
§ 50 Absatz 1 Nummer 2 VwGO
2.
über Klagen gegen die vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 des Vereinsgesetzes ausgesprochenen Vereinsverbote und nach § 8 Abs. 2 Satz 1 des Vereinsgesetzes erlassenen Verfügungen,