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§ 164 Absatz 3 Satz 3 VAG
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Beschäftigte, die mit der Leistungsbearbeitung betraut sind, dürfen eine vergleichbare Tätigkeit nicht für ein solches Versicherungsunternehmen ausüben.
Verweis auf
§ 164 Absatz 3 Satz 3 VAG
von
§ 332 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 VAG