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§ 164 Absatz 3 Satz 2 VAG
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Sie dürfen nicht zugleich für ein Versicherungsunternehmen tätig werden, das außer der Rechtsschutzversicherung andere Versicherungsgeschäfte betreibt.
Verweis auf
§ 164 Absatz 3 Satz 2 VAG
von
§ 332 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 VAG