§ 48u Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 KWG
1.
die Definitionen der Darlehen und der Wohnimmobilie nach Absatz 1, einschließlich der ausgenommenen Darlehen;
§ 48u Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 KWG
2.
die Festlegung von Obergrenzen und Zeiträumen, über die Berechnung von Quotienten und über sonstige maßgebliche Größen nach Absatz 2;
§ 48u Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 KWG
3.
die Anordnung zum Freikontingent, zur Bagatellgrenze, zu den Schwellenwerten und dem Zeitpunkt, ab dem die Beschränkungen einzuhalten sind, nach Absatz 3;
§ 48u Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 KWG
4.
die regelmäßige Überprüfung festgelegter Beschränkungen nach Absatz 4;
§ 48u Absatz 5 Satz 1 Nummer 5 KWG
5.
Einzelheiten der Zusammenarbeit zwischen der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank zur Anwendung dieser Vorschrift.