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§ 245 Absatz 2 Nummer 1 VAG
1.
Versicherungsunternehmen, die bei mindestens einem Versicherungsunternehmen oder mindestens einem Versicherungsunternehmen eines Drittstaats beteiligte Unternehmen sind,
Verweis auf
§ 245 Absatz 2 Nummer 1 VAG
von
§ 250 Absatz 2 Satz 1 VAG