Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 234l Absatz 1 VAG
(1) Für jedes betriebene Altersversorgungssystem stellt die Pensionskasse den Versorgungsanwärtern und Versorgungsempfängern allgemeine Informationen über das Altersversorgungssystem zur Verfügung.
Verweis auf
§ 234l Absatz 1 VAG
von
§ 235a Satz 1 Nummer 1 VAG