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§ 135 Absatz 2 Satz 2 VAG
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Dieser Plan legt dar, wie die anrechnungsfähigen Basiseigenmittel innerhalb von drei Monaten mindestens auf die Höhe des Betrags der Mindestkapitalanforderung aufgestockt werden sollen oder das Risikoprofil so gesenkt werden soll, dass die Mindestkapitalanforderung wieder bedeckt ist.
Verweis auf
§ 135 Absatz 2 Satz 2 VAG
von
§ 234f Absatz 3 Satz 3 VAG