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§ 135 Absatz 2 Satz 1 VAG
(2)
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Innerhalb eines Monats, nachdem das Versicherungsunternehmen festgestellt hat, dass die Mindestkapitalanforderung nicht bedeckt ist, legt es der Aufsichtsbehörde einen kurzfristigen und realistischen Finanzierungsplan zur Genehmigung vor.
Verweis auf
§ 135 Absatz 2 Satz 1 VAG
von
§ 234f Absatz 3 Satz 3 VAG