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§ 31 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 VAG
6.
die Berechnung in den in
§ 79
genannten Fällen zu überwachen.
§ 31 Absatz 2 Satz 3 VAG
3
Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung interner Modelle.
§ 31 Absatz 2 Satz 4 VAG
4
Außerdem trägt die versicherungsmathematische Funktion zur Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung bei.
Verweis auf
§ 31 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 sowie Absatz 2 Satz 3 und 4 VAG
von
§ 234b Absatz 5 Satz 4 VAG