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§ 4a Absatz 3 Satz 1 BauGB
(3)
1
Wird der Entwurf des Bauleitplans nach dem Verfahren nach
§ 3 Absatz 2 oder § 4 Absatz 2
geändert oder ergänzt, ist er erneut auszulegen und sind die Stellungnahmen erneut einzuholen.
Verweis auf
§ 4a Absatz 3 Satz 1 BauGB
von
§ 33 Absatz 2 Satz 1 BauGB