Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BauGB
1.
im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, soweit es sich um Flächen handelt, für die nach dem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke oder für Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des
§ 1a Absatz 3
festgesetzt ist,
Verweis auf
§ 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BauGB
von
§ 27a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB