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§ 146 Absatz 1 Nummer 4 VAG
4.
dem Versicherungsnehmer in dem Versicherungsvertrag das Recht auf Vertragsänderungen durch Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus der Vertragslaufzeit erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung einzuräumen ist,
Verweis auf
§ 146 Absatz 1 Nummer 4 VAG
von
§ 160 Satz 1 Nummer 2 VAG