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§ 112 Absatz 2 Satz 1 VAG
(2)
1
Die
§§ 115 bis 121
sind entsprechend anzuwenden; dem begrenzten Anwendungsbereich des Modells ist Rechnung zu tragen.
Verweis auf
§ 112 Abs. 2 Satz 1 VAG
von
§ 118 Absatz 4 Satz 3 VAG