Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 165 Absatz 1 VVG
(1)
1
Der Versicherungsnehmer kann jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode die Umwandlung der Versicherung in eine prämienfreie Versicherung verlangen, sofern die dafür vereinbarte Mindestversicherungsleistung erreicht wird.
2
Wird diese nicht erreicht, hat der Versicherer den auf die Versicherung entfallenden Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile nach
§ 169
zu zahlen.
Verweis auf
§ 165 Absatz 1 VVG
von
§ 49 Absatz 1 Satz 1 VAG