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§ 1a Absatz 3 Satz 6 BauGB
6
Ein Ausgleich ist nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren.
Verweis auf
§ 1a Absatz 3 Satz 6 BauGB
von
§ 13a Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 BauGB