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§ 2 Absatz 4 Satz 4 BauGB
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Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen.
Verweis auf
§ 2 Absatz 4 Satz 4 BauGB
von
§ 13a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 BauGB