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§ 8b Absatz 2 Nummer 4 HGB
4.
Unterlagen der Rechnungslegung nach den
§§ 325 und 339
sowie Unterlagen nach
§ 341w
, soweit sie bekannt gemacht wurden;
Verweis auf
§ 8b Abs. 2 Nr. 4 HGB
von
§ 9 Satz 1 URV