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§ 8b Absatz 2 Nummer 11 HGB
11.
Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte nach
§ 9
der Insolvenzordnung, ausgenommen Verfahren nach dem Zehnten Teil der Insolvenzordnung.
Verweis auf
§ 8b Abs. 2 Nr. 11 HGB
von
§ 8 Satz 1 URV