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§ 114 Absatz 2 Satz 2 UrhG
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In den Fällen der Nummern 2 und 3 darf das Original des Werkes ohne Zustimmung des Urhebers verbreitet werden.
Verweis auf
§ 114 Abs. 2 Satz 2 UrhG
von
§ 116 Absatz 2 Satz 2 UrhG