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§ 54b Absatz 3 Nummer 1 UrhG
1.
soweit ein zur Zahlung der Vergütung Verpflichteter, von dem der Händler die Geräte oder die Speichermedien bezieht, an einen Gesamtvertrag über die Vergütung gebunden ist oder
Verweis auf
§ 54b Abs. 3 Nr. 1 UrhG
von
§ 54f Absatz 1 Satz 2 UrhG