Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 54h Absatz 3 UrhG
(3)
1
Für Mitteilungen nach
§ 54b Abs. 3 und § 54e
haben die Verwertungsgesellschaften dem Deutschen Patent- und Markenamt eine gemeinsame Empfangsstelle zu bezeichnen.
2
Das Deutsche Patent- und Markenamt gibt diese im Bundesanzeiger bekannt.
Verweis auf
§ 54h Abs. 3 UrhG
von
§ 54b Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 UrhG