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§ 32 Absatz 2a UrhG
(2a) Eine gemeinsame Vergütungsregel kann zur Ermittlung der angemessenen Vergütung auch bei Verträgen herangezogen werden, die vor ihrem zeitlichen Anwendungsbereich abgeschlossen wurden.
Verweis auf
§ 32 Absatz 2a UrhG
von
§ 32a Absatz 4 Satz 2 UrhG