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§ 6 Absatz 2 Satz 1 TMG
(2)
1
Werden kommerzielle Kommunikationen per elektronischer Post versandt, darf in der Kopf- und Betreffzeile weder der Absender noch der kommerzielle Charakter der Nachricht verschleiert oder verheimlicht werden.
Verweis auf
§ 6 Abs. 2 Satz 1 TMG
von
§ 16 Absatz 1 Satz 1 TMG