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§ 3 Nummer 25 TKG
25.
"telekommunikationsgestützte Dienste" Dienste, die keinen räumlich und zeitlich trennbaren Leistungsfluss auslösen, sondern bei denen die Inhaltsleistung noch während der Telekommunikationsverbindung erfüllt wird;
Verweis auf
§ 3 Nr. 25 TKG
von
§ 1 Absatz 1 Satz 1 TMG