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§ 3 Nummer 24 TKG
24.
"Telekommunikationsdienste" in der Regel gegen Entgelt erbrachte Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, einschließlich Übertragungsdienste in Rundfunknetzen;
Verweis auf
§ 3 Nr. 24 TKG
von
§ 1 Absatz 1 Satz 1 TMG