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§ 66k Absatz 1 Satz 4 TKG
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Andere an der Verbindung beteiligte Anbieter dürfen übermittelte Rufnummern nicht verändern.
Verweis auf
§ 66k Absatz 1 Satz 4 TKG
von
§ 149 Absatz 1 Satz 1 Nummer 13n TKG