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§ 35 Absatz 5 Satz 3 TKG
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Verpflichtet das Gericht die Bundesnetzagentur zur Erteilung einer Genehmigung für ein höheres Entgelt, so entfaltet diese Genehmigung die Rückwirkung nach Satz 1 nur, wenn eine Anordnung nach Satz 2 ergangen ist.
Verweis auf
§ 35 Abs. 5 Satz 3 TKG
von
§ 35 Absatz 7 Satz 2 TKG