Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 2 Absatz 3 Nummer 1 TKG
1.
die Vorhersehbarkeit der Regulierung dadurch fördert, dass sie über angemessene Überprüfungszeiträume ein einheitliches Regulierungskonzept beibehält,
Verweis auf
§ 2 Absatz 3 Nummer 1 TKG
von
§ 15a Absatz 1 Satz 1 TKG