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§ 4 Absatz 2 BRKG
(2)
1
Mögliche Fahrpreisermäßigungen sind zu berücksichtigen.
2
Fahrtkosten werden nicht erstattet, wenn eine unentgeltliche Beförderungsmöglichkeit genutzt werden kann.
Verweis auf
§ 4 Absatz 2 BRKG
von
§ 5 Absatz 4 Satz 2 TGV