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§ 9 Absatz 2 Satz 4 TEHG
4
Die tatsächlichen Angaben im Zuteilungsantrag müssen von einer Prüfstelle nach
§ 21
verifiziert worden sein.
§ 11 Absatz 3 Satz 2 TEHG
2
Die Angaben zur Transportleistung müssen von einer Prüfstelle nach
§ 21
verifiziert worden sein.
Verweis auf
§ 9 Absatz 2 Satz 4, § 11 Absatz 3 Satz 2 TEHG
von
§ 21 Absatz 1 Satz 1 TEHG