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§ 464a Absatz 1 Satz 2 StPO
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Zu den Kosten gehören auch die durch die Vorbereitung der öffentlichen Klage entstandenen sowie die Kosten der Vollstreckung einer Rechtsfolge der Tat.
Verweis auf
§ 464a Abs. 1 Satz 2 StPO
von
§ 50 Absatz 1 Satz 1 StVollzG