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§ 349 Absatz 3 StPO
(3)
1
Die Staatsanwaltschaft teilt den Antrag nach Absatz 2 mit den Gründen dem Beschwerdeführer mit.
2
Der Beschwerdeführer kann binnen zwei Wochen eine schriftliche Gegenerklärung beim Revisionsgericht einreichen.
Verweis auf
§ 349 Abs. 3 StPO
von
§ 385 Absatz 5 Satz 2 StPO