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§ 100e Absatz 1 Satz 3 StPO
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Soweit die Anordnung der Staatsanwaltschaft nicht binnen drei Werktagen von dem Gericht bestätigt wird, tritt sie außer Kraft.
Verweis auf
§ 100e Absatz 1 Satz 3 StPO
von
§ 163d Absatz 2 Satz 3 StPO