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§ 113 Absatz 1 Satz 2 TKG
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Dies gilt auch für Daten, mittels derer der Zugriff auf Endgeräte oder auf Speichereinrichtungen, die in diesen Endgeräten oder hiervon räumlich getrennt eingesetzt werden, geschützt wird.
Verweis auf
§ 113 Absatz 1 Satz 2 TKG
von
§ 100j Absatz 1 Satz 2 StPO